Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen Laura Wirsching Photography, nachfolgend Fotografin genannt, und dem Auftraggeber und für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt.
1.2. Die Fotografin schließt Verträge, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der Fotografin bleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unverbindlich und freibleibend.
2.2. Die Erteilung eines Auftrags an die Fotografin kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Fotografin übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Erlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.
3. Leistung und Honorar
3.1. Der Leistungsumfang bemisst sich nach dem Auftrag. In der Regel ist hiermit die Erstellung der Fotografien und die anschließende Bildbearbeitung gemeint.
3.2. Die Fotografin erbringt die Leistung persönlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in diesem persönlichen Stil erstellt und bearbeitet werden.
3.4. Es erfolgt keine Herausgabe von RAW-Dateien.
3.5. Die Übersendung und Übertragung der Ware erfolgt auf Gefahr der Fotografin, d.h. die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten Dritten abgeliefert wird. Hierzu zählt auch die elektronische Ablieferung.
3.6. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
3.7. Alle von der Fotografin erbrachten Leistungen sind honorarpflichtig. Fehlt es an der ausdrücklichen Vereinbarung eines Honorars, hat die Fotografin Anspruch auf eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs.
3.8. Die Preisangaben erfolgen in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3.9. Nach Abschluss des Vertrages werden 50 % der anfallenden Kosten für die fotografische Arbeit innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung fällig. Bei Zahlung nach dem Fälligkeitstermin wird eine Verzugsgebühr von 10 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.
3.10. Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert berechnet.
4. Urheberrecht/Nutzungsrecht
4.1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
4.2. Bei Verträgen mit Privatpersonen gilt Folgendes: Von der Fotografin hergestelltes Bildmaterial ist ausschließlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet, es sei denn, die Fotografin stimmt ausdrücklich zu.
4.3. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt Folgendes:
4.3.1. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4.3.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
4.3.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der urheberrechtlichen Kennzeichnung der Fotografin.
4.3.4. Jede über Ziffer 4.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
4.4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel (nachträgliche Farbbearbeitung, Erstellung von Collagen und ähnliches) ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin erlaubt.
4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung von Lichtbildern der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4.6. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
5. Lieferzeiten
Von der Fotografin genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen die Fotografin hergeleitet werden.
6. Kündigung
6.1. Der Auftraggeber kann vor Ausführung der Leistung (Erstellung Lichtbilder) den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat die Fotografin Anspruch auf ein Ausfallhonorar.
6.1.1. Hier gelten nachfolgende Pauschalen:
- ab einer Woche vor dem Termin: 25% des Gesamthonorars
- ab zwei Tagen vor dem Termin: 50% des Gesamthonorars
- Wird der Termin lediglich verschoben und nicht abgesagt, kann der Betrag mit der neuen Session verrechnet werden.
6.1.2. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass der Fotografin durch den Ausfall gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2. Unter Ziffer 6.1. genannte Kosten fallen nicht an, wenn Kündigung auf einem Umstand beruht, welche die Fotografin zu verschulden hat.
6.3. Erscheint der Kunde verspätet zum Shoot, kann die Verspätungszeit von der für die Session vorgesehenen Zeit abgezogen werden. Die Fotografin gewährt keine Erstattung oder sonstige Entschädigung für die aufgrund des verspäteten Erscheinens des Kunden von der Session abgezogene Zeit.
6.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haftung
7.1. Die Fotografin haftet dem Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.2. In sonstigen Fällen haftet sie – soweit in Ziffer 7.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 ausgeschlossen.
7.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
8. Verzichtserklärung
Der Kunde (im eigenen Namen und im Namen aller anderen Teilnehmer, deren Bild oder Aufnahme durch die Dienstleistungen erfasst werden kann) verzichtet hiermit auf alle Rechte und Ansprüche und entbindet die Fotografin von jeglichen Ansprüchen oder Klagegründen, ob derzeit bekannt oder unbekannt, in Bezug auf den Verkauf, die Anzeige, die Lizenzierung, die Nutzung und die Verwertung von Bildern gemäß dieser Vereinbarung.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.